Endlich wieder raus: Mit dem Schülerticket Hessen ganz Hessen erkunden.

Für 365 € pro Jahr.

Das Schü­ler­ti­cket Hes­sen ist die per­sön­li­che Jah­res­kar­te für alle Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Aus­zu­bil­den­de, die in Hes­sen woh­nen, hier zur Schu­le gehen oder eine Aus­bil­dung ma­chen. Sie ist im Vor­ver­kauf an den Ver­triebs­stel­len von RMV, NVV und VRN zu jedem Mo­nats­ers­ten er­hält­lich.

Das Schü­ler­ti­cket Hes­sen ist für alle, die ein­fach ein­stei­gen und los­fah­ren wol­len – egal wann, egal wo. Denn mit die­sem Ti­cket kön­nen Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Aus­zu­bil­den­de für nur einen Euro am Tag rund ums Jahr Bus und Bahn fah­ren – in ganz Hes­sen und sogar in den Fe­ri­en. Be­zahlt wird das Ti­cket be­quem in einem Be­trag oder in 12 Mo­nats­ra­ten.

Das Schülerticket - Ein Jahr voller Vorteile

Mit dem Schülerticket Hessen bist du endlich so richtig flexibel und den Taxidienst deiner Eltern kannst du dir sparen. Fahr einfach drauf los und triff deine Freunde schon im Bus oder in der Bahn.

Wo gilt das Schülerticket?

Mit dem Schülerticket kannst du mit allen Bussen und Nahverkehrszügen (nicht in EC, IC, ICE oder Flixtrain) durch ganz Hessen und zu allen hier dargestellten Haltepunkten über die Landesgrenzen hinaus fahren.

 Gültigkeitsbereich als PDF herunterladen
  • Schülerinnen und Schüler

  • Auszubildende

  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes

  • Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende

  • Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

  • Studierende

  • Wohnsitz oder Schule oder Ausbildungsplatz in Hessen:

    • Bis einschließlich 17 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
      • bei Wohnort in Hessen ein Altersnachweis
      • bei Wohnort außerhalb Hessens: Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
    • Ab 18 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
      • Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
      • Nutzungsberechtigung muss ab dem ersten Gültigkeitstag noch für mindestens ein halbes Jahr bestehen.
  • eTicket auf Chipkarte

    • elektronische Fahrkarte gespeichert auf eTicket Hessen oder eTicket RheinMain
    • Chipkarte enthält die elektronische Fahrkarte sowie Vor- und Nachname (maskiert), den Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers
    • gespeicherte Daten können an vielen Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo eingesehen werden
    • mit der RMV-App und den meisten NFC-fähigen Android-Smartphones kann das eTicket über den Menüpunkt "eTicket RheinMain" mobil ausgelesen werden
    • Chipkarte ist 5 Jahre gültig, kann also auch nach der Schul- oder Ausbildungszeit für weitere eTickets genutzt werden
    • mehrere Fahrkarten können gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden
    • spezielle Vorteilsangebote von Partnern aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradverleih können genutzt werden - die spezifischen Bedingungen (wie zum Beispiel Mindestalter oder Führerscheinbesitz) entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters
  • Vorverkauf
    bis zu 8 Wochen im Voraus

  • Ersatz bei Verlust
    10 Euro Gebühr

  • Mitnahme weiterer Personen

  • Übertragbarkeit

  • Anschlussfahrkarte

  • 1.-​Klasse-Nutzung
    auch nicht mit Zuschlagkarten

  • Übergangstarif

  • Regionalzüge und S-​Bahnen

  • U-​Bahnen, Straßenbahnen, Busse inkl. Schnell-​ und Nachtbusse

  • AnrufSammelTaxi (AST), AirLiner etc.

  • Fernverkehrszüge

  • Bundesland Hessen
    Übersichtskarte Gültigkeitsbereich

    • an den Grenzen des NVV bis
      • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4
      • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg (Niedersachsen)
      • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260
    • an den Grenzen des RMV
      • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof "Diez Ost" in der Stadt Diez (Rheinland-Pfalz)
      • bis zum Bahnhof "Niederlaasphe" in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
      • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
      • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth der Gemeinde Diethardt
      • auf den Linien 203, 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
      • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
      • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzausen
      • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
        • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim
        • zur Stadt Eberbach
        • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz
    • sowie in Mainz (Tarifgebiet 6500)
  • Startdatum wählbar
    zum 1. eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate

  • Verlängerung automatisch
    teilweise - bei Abonnement automatische Verlängerung der Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag um weitere 12 Monate

  • Kündigung vorzeitig möglich
    die Kündigung ist jeweils zum Ende einer 12-​Monats-Periode ohne Einschränkung möglich, wenn spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Bei Kündigung während einer 12-​Monats-Periode wird pro Nutzungsmonat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.

    • direkt an einer Vertriebsstelle oder
    • schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgegeben hat
  • Einmalige Barzahlung im Voraus
    365,00 Euro

  • Abonnement Abbuchung

    • Einmalabbuchung im Voraus: 365,00 Euro
    • 12 monatliche Abbuchungen à 31,00 Euro: 372,00 Euro
  • Erstattung durch Schulwegkostenträger
    Wer seine Fahrkarte vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt für das Schülerticket Hessen nichts. Die Abwicklung bzw. Ausgabe von Schülerfahrkarten in Verbindung mit dem Schulwegkostenträger (gem. § 161 HSchG) wird im RMV unterschiedlich gehandhabt. Bitte beim zuständigen Schulamt vor Ort erfragen.

So einfach geht's -
Das Schülerticket bestellen

Das Schülerticket Hessen gibt es als elektronische Fahrkarte auf einer Chipkarte. Du kannst das Schülerticket online im RMV-TicketShop oder direkt vor Ort in einer RMV-Vertriebsstelle erwerben.

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Du bist 17 Jahre oder jünger? – Weise einfach dein Alter und deinen Wohnsitz nach. Liegt dein Wohnsitz außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig. Und ganz wichtig: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nicht vergessen. Du bist bereits 18 Jahre oder älter? – Lasse dir jährlich einen Nachweis von der besuchten Schule bzw. durch das ausbildende Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.

Das Schülerticket Hessen ist übrigens immer 12 aufeinanderfolgende Monate gültig – ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt du einsteigst und ob du dich für die günstige Einmalzahlung (365 € im Jahr) oder die praktische Ratenzahlung (31 € pro Monat = 372 € im Jahr) entscheidest. Viele weitere Informationen findest du im Abschnitt Tarifdetails sowie im Abschnitt Fragen und Antworten.

Online im RMV-TicketShop bestellen

Bist du höchstens 17 Jahre alt und wohnst in Hessen?

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Dann langt uns ein Altersnachweis von dir, den du einfach innerhalb des Bestellprozesses hochladen kannst. Du wohnst außerhalb Hessens und/oder bist bereits 18 Jahre alt? Dann fülle das PDF-​Formular aus, lasse es von deiner Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder der Lehranstalt bestätigen und lade einen Scan des Formulars im Bestellprozess hoch.

PDF-​Formular für Online-​Bestellung herunterladen 

Dieses Formular kann ausschließlich für die Online-​Bestellung eines Schülertickets Hessen über den RMV-​Ticketshop verwendet werden.

In einer Vertriebsstelle bestellen

Du möchtest dein Schülerticket Hessen vor Ort in einer Vertriebsstelle deines Vertrauens erwerben?

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Kein Problem. Gehe dazu einfach auf den untenstehenden Link, wähle deinen Landkreis oder deine Stadt aus und gib bei der Fahrkartenart “Jahreskarte” an. Dir werden einige Vertriebsstellen angezeigt, bei denen du vor Ort das Schülerticket Hessen bestellen kannst.

Wenn du schon vorab einen Bestellschein herunterladen und ausfüllen möchtest, klicke hier.

Gut zu wissen

Alle Schülerinnen, Schüler und Aus-zubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.

Fragen und Antworten

Das Angebot gilt seit dem 1. August 2017.

Das Angebot gilt für alle

  • Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur,
  • Auszubildenden,
  • Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistenden,
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes,
  • Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.

Voraussetzung: Der Wohnsitz oder die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.

Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht.

Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen und auf der Rückseite des Bestellscheins.

Das Schülerticket kostet bei Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 31 Euro bezahlt werden. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.

Wer in Hessen wohnt, aber in einem anderen Bundesland zur Schule geht oder die Ausbildung macht, kann ebenfalls das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.

Für alle, die in einem angrenzenden Bundesland leben und ihren Schul-​ oder Ausbildungsort in Hessen haben, gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.

Bis wo das Schülerticket Hessen gilt, zeigt die Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

Wer mit einem Schülerticket Hessen über dessen Gültigkeitsbereich (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.

Das Schülerticket Hessen gilt ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate. Wird das Schülerticket als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, S-​Bahnen, Straßenbahnen, U-​Bahnen und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus-​ und Expressbuslinien dürfen benutzt werden.

Um das Umsteigen in Verkehrsverbünde in anderen Bundesländern einfacher zu machen, können wichtige Knotenpunkte auch außerhalb Hessens mit dem Schülerticket Hessen angefahren werden. Wo das Schülerticket Hessen jenseits der Landesgrenze auch noch gültig ist, können Sie der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) oder folgender Aufstellung entnehmen:

  • an den Grenzen des NVV bis
    • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4
    • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg (Niedersachsen)
    • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260
  • an den Grenzen des RMV
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof "Diez Ost" in der Stadt Diez (Rheinland-Pfalz)
    • bis zum Bahnhof "Niederlaasphe" in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • auf den Linien 203, 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
    • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
    • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim
      • zur Stadt Eberbach
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz
  • sowie in Mainz (Tarifgebiet 6500)

Das Schülerticket Hessen gilt wie die bisherigen Schülerzeitkarten in allen Verkehrsmitteln, soweit diese in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind. Genutzt werden können Busse, S-​Bahnen, Straßenbahnen, U-​Bahnen und Regionalzüge in Hessen, außerdem Nachtbus-​ und Expressbuslinien.

Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.

Nicht gültig ist das Ticket in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen. Mit dem Schülerticket Hessen können auch keine IC-​Aufpreiskarten genutzt werden.

Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.

Ja, im RMV und im NVV dürfen Fahrräder rund um die Uhr kostenlos mitgenommen werden. Einige Verkehrsunternehmen schränken jedoch die Mitnahme von Fahrrädern in der Hauptverkehrszeit ein.

Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spitzenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur ein Fahrrad mitnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.

Weitere Informationen:

Nein, denn das Schülerticket Hessen ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.

Außer dem Schülerticket Hessen sind Wochen-​ und Monatskarten des RMV für Schüler, Schülerinnen und Auszubildende für alle Preisstufen erhältlich.

Die CleverCard wird angeboten für Fahrten in Mainz (TG 6500) und für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete im RNN (TG 68XX und 69XX), für Fahrten in Teile des Westerwaldkreises (TG 70XX, 7101 und 72XX), Teile des Rhein-​Lahn-Kreises (TG 74XX und 75XX) sowie in Teile des Kreises Siegen-​Wittgenstein (TG 79XX).

Das MAXX-​Ticket des VRN ist ebenfalls erhältlich.

Das Schülerticket Hessen kann im Abonnement genutzt werden - dann verlängert es sich automatisch für Personen unter 18 Jahren.

Ohne Abo muss jedes Jahr ein neuer Bestellschein ausgefüllt werden.

Der Preis für das Schülerticket Hessen wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang vom Konto abgebucht.

An vielen Vertriebsstellen von RMV und VRN kann das Schülerticket Hessen zur sofortigen Mitnahme erworben werden. Es kann in bar, per EC-​Karte oder mit der Kreditkarte bezahlt werden, ist dann aber ohne Abonnementfunktion - und ist nur für ein einziges Jahr gültig.

Nein, es gibt keinen "Geschwisterbonus", da das Schülerticket Hessen günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.

Das Schülerticket Hessen kann auch während des Schuljahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate.

Das Schülerticket Hessen kann an jeder Vertriebsstelle in allen drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach.

Eine erziehungsberechtigte Person muss den Bestellschein unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig.

Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von ihrer Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.

Alle Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes voll erstattet werden, nutzen das Schülerticket Hessen kostenfrei.“ Evtl. mit dem Zusatz der km-​Erläuterungen. Der letzte Satz kann bleiben. Das gilt für Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km zur weiterführenden Schule sowie für Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg.

Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

Wird die Nutzerin oder der Nutzer im Gültigkeitszeitraum volljährig, verlängert sich das Schülerticket Hessen nicht automatisch. In diesem Fall muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und der nötige Schul-​ oder Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, um das Ticket zu verlängern.

Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung notwendig.

Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

Einen Verlängerungsantrag müssen alle stellen, die das Schülerticket Hessen bereits besitzen und es über ihren 18. Geburtstag hinaus weiter nutzen möchten.

Wird das Ticket nicht mehr benötigt, muss das Abo spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt werden.

Das SchülerTicket Hessen ist als Jahreskarte konzipiert, deren verbindlicher Kauf unter anderem den attraktiven Preis erst ermöglicht. Wenn allerdings ein schwerwiegendes Ereignis, wie z.B. ein Wohnortwechsel, eine vorzeitige Rückgabe erforderlich macht, kann der Vertrag zum SchülerTicket Hessen jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum 10. des betreffenden Kalendermonats direkt an einer Vertriebsstelle oder schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgestellt hat, erfolgt sein.

Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Fahrkartenpreis wie folgt ermittelt: Für jeden bereits genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Bei monatlicher Abbuchung von 31 Euro sind das also 2 x 31 = 62 Euro/genutztem Monat und bei Einmalzahlung von 365 Euro sind das 2 x 30,42 = 60,84 Euro/genutztem Monat.

Beispiel 1: Kündigung erfolgt im 3. Nutzungsmonat bei monatlicher Abbuchung von 31 Euro

Der bisherige Fahrpreis beträgt 3 x 62 = 186 Euro. Da der Kunde über die monatlichen Abbuchungen bereits 3 x 31 = 93 Euro bezahlt hat, muss er nur noch den Differenzbetrag von 186 - 93 = 93 Euro nachbezahlen.

Beispiel 2: Kündigung erfolgt im 5. Nutzungsmonat bei Einmalzahlung von 365 Euro

Der bisherige Fahrpreis beträgt 5 x 60,84 = 304,20 Euro. Da der Kunde bereits 365 Euro bezahlt hat, wird ihm der Restbetrag von 365 - 304,20 = 60,80 Euro rückerstattet.

Ein direkter Wechsel auf eine andere RMV-​Jahreskarte, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket ist jederzeit zum 1. des direkt anschließenden Monats ohne finanzielle Nachteile möglich. Für die mit dem SchülerTicket Hessen bereits genutzten Monate werden jeweils 31 Euro berechnet. Wenn das Schülerticket komplett im Voraus bezahlt wurde, wird der Restbetrag mit dem Preis für die neue RMV-​Jahreskarte verrechnet.

Bei Verlust wird eine Ersatzkarte ausgestellt, auf der das Schülerticket Hessen gespeichert ist. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

Neben den Ticketdaten werden auf dem eTicket auch der Vor- und Nachname (maskiert), das Geburtsdatum und das Geschlecht der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.

Welche Daten auf der Chipkarte gespeichert sind, kann an vielen Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit dem (((e-​Logo eingesehen werden. Die meisten NFC-​fähigen Android-​Smartphones können mit der RMV-​App über den Menüpunkt "eTicket Rhein-​Main" die Chipkarte auch mobil auslesen.

Weitere Informationen gibt es in unseren Datenschutzhinweisen zum eTicket Hessen.

Die Chipkarte ist 5 Jahre gültig. Auch nach der Schul-​ oder Ausbildungszeit kann sie also genutzt werden, um weitere ÖNPV-​Fahrkarten darauf zu speichern.

Wer eine Chipkarte besitzt, profitiert von speziellen Vorteilsangeboten unserer Partner aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradverleih. Details wie zum Beispiel Mindestalter oder Führerscheinbesitz entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben, die in der Regel aussehen wird wie links abgebildet.

Daneben gibt es weitere Chipkarten-​Designs der Verbünde und lokaler Verbundpartner, auf denen ebenfalls ein Schülerticket Hessen gespeichert werden kann.